Der Kauf eines EU-Neuwagens ist oft finanziell attraktiv. Doch hinsichtlich der Aufrechterhaltung von Garantieansprüchen und der Erwartung von Kulanzleistungen gelten dieselben strengen Regeln wie bei Fahrzeugen, die direkt in Deutschland erworben wurden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist die lückenlose Einhaltung der Herstellervorgaben essenziell.
Die Bedeutung der fristgerechten Inspektion
Die Gültigkeit der Neuwagengarantie ist fast immer an die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Serviceintervalle gebunden.
Wann ist die Inspektion fällig?
Bei den meisten Herstellern muss die Inspektion einmal pro Jahr oder bei einem bestimmten Kilometerstand erfolgen – häufig liegt dieser zwischen 15.000 km und 20.000 km (es gilt stets das zuerst eintretende Kriterium). Die exakten Vorgaben sind im Serviceheft zu finden oder können bei einer Vertragswerkstatt erfragt werden.
Die strikte Einhaltung der Fristen
Fahrzeughalter sollten den Termin für die fällige Inspektion stets rechtzeitig vereinbaren. Wird die Frist überschritten, kann dies rechtliche Konsequenzen haben:
- Beispiel Datum: Erfolgte die Neuwagenauslieferung am 05.03.XXXX, sollte die Inspektion spätestens am 05.03. des Folgejahres abgeschlossen sein.
- Rechtliche Konsequenzen: Wird der Service zu spät durchgeführt – teils kann bereits ein Tag Überschreitung genügen – können rechtlich die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller erlöschen.
- Kilometer-Toleranz: In Bezug auf eine Kilometerüberschreitung gewähren viele Autohersteller zudem keinerlei Toleranz.
Kulanz: Ein unsicherer Faktor bei EU-Fahrzeugen
Im Gegensatz zur Garantie, die ein vertraglich zugesicherter Anspruch ist, handelt es sich bei Kulanz um eine freiwillige Leistung des Autoherstellers. Kulanz kommt in der Regel nach Ablauf der regulären Garantie- oder Gewährleistungsfrist zum Tragen, beispielsweise bei Defekten, die auf einen Materialfehler hindeuten, aber außerhalb der Gewährleistung auftreten.
Erfahrungen zeigen des Öfteren, dass bei EU-Fahrzeugen die Bereitschaft des Herstellers zu einer Kulanzleistung seltener gegeben ist als bei direkt in Deutschland gekauften Modellen. Dies kann im Schadensfall zu unerwartet hohen Kosten für den Halter führen.
Die Empfehlung: Neuwagen-Anschlussgarantie
Aus diesem Grund, und um die Lücke nach Ablauf der Herstellergarantie zu schließen, empfiehlt sich – wie auch beim Kauf eines Neuwagens bei einem deutschen Händler – der Abschluss einer Neuwagen-Anschlussgarantie.
Diese zusätzliche Versicherung ist meist recht preiswert und sichert den Fahrzeughalter im Schadensfall nach Ablauf der regulären Garantiefrist ab. Sie bietet damit einen wichtigen Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten und sorgt für ein höheres Maß an Planungssicherheit.