Die Gewährleistung bei EU-Neuwagen: Was zählt beim Kauf?

Der Kauf eines EU-Neuwagens ist für viele eine attraktive Möglichkeit, Kosten zu sparen. Hinsichtlich der gesetzlichen Absicherung gelten die europäischen Richtlinien, doch der genaue Beginn des Gewährleistungszeitraums kann durch den Weg des Fahrzeugs vom Hersteller zum Endkunden beeinflusst werden.

Die gesetzliche Grundlage: Zwei Jahre Gewährleistung

Grundsätzlich besitzen alle Neuwagen, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden, eine zweijährige Herstellergewährleistung. Diese gesetzlich vorgeschriebene Frist dient der Absicherung des Käufers gegen Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren.

Der Startpunkt dieser Gewährleistung ist in der Regel das Datum der Auslieferung und der damit verbundenen Erstzulassung.

  • Direktkauf beim deutschen Händler: Bei deutschen Autohändlern beginnt die Gewährleistung im Regelfall mit dem Tag der Auslieferung an den Endkunden, da das Fahrzeug an diesem Tag auf den Kunden zugelassen wird.
  • Selbstimport: Kauft man einen EU-Neuwagen im Ausland und holt ihn selbst ab, sollte der Beginn der Frist ebenfalls an dieses Übergabedatum gekoppelt sein.

Das Lagerfahrzeug: Die Tücken der Tageszulassung

Eine Besonderheit ergibt sich, wenn deutsche Händler EU-Fahrzeuge im Ausland einkaufen, um sie anschließend auf Lager zu stellen. Hier kommt es häufig zu einer sogenannten Tageszulassung oder einer kurzfristigen Zulassung im Ausland:

  • Hintergrund: Um den grenzüberschreitenden Einkauf von Neuwagen zu ermöglichen, wird das Fahrzeug in der Regel für einen Tag auf den ausländischen Händler zugelassen. Dies ist notwendig, da es Autohändlern im Gegensatz zum Endverbraucher nicht erlaubt ist, Neuwagen ohne Umwege grenzüberschreitend einzukaufen.
  • Beginn der Gewährleistung: Im Regelfall beginnt die Gewährleistung des Herstellers mit dieser Erstzulassung – also mit der Auslieferung an den deutschen Zwischenhändler.

Da das Fahrzeug in Deutschland eine neue Zulassungsbescheinigung erhält, ist diese Tageszulassung für den Endkunden nicht relevant, da das Fahrzeug in der Regel nicht gefahren wurde.

Die verkürzte Gewährleistungsfrist bei Lagerfahrzeugen

Anders sieht es mit der Gewährleistung aus. Da diese ab dem Tag der Auslieferung (der Tageszulassung im Ausland) läuft, kann es sein, dass bei älteren Lagerfahrzeugen der zweijährige Gewährleistungszeitraum bereits einige Zeit verkürzt ist, bevor der Endkunde das Fahrzeug erhält.

Ist das Fahrzeug beispielsweise schon sechs Monate auf Lager, bleiben dem Endkunden nur noch anderthalb Jahre Gewährleistung.

Das Datum der Erstauslieferung und somit der Beginn der Gewährleistungsfrist kann vom Käufer in der Regel dem Serviceheft oder den beiliegenden Fahrzeugdokumenten entnommen werden. Ein detaillierter Blick auf dieses Datum ist vor Vertragsabschluss unerlässlich, um die tatsächliche Restlaufzeit der Herstellergewährleistung zu prüfen.