Wichtige Dokumente beim Kauf eines EU-Neuwagens: Serviceheft und COC-Papier

Der Kauf eines EU-Neuwagens erfordert, ebenso wie der Kauf eines in Deutschland gehandelten Fahrzeugs, eine sorgfältige Prüfung aller begleitenden Dokumente bei der Auslieferung. Zwei Papiere sind dabei von zentraler Bedeutung: das Serviceheft und das COC-Papier. Sie sind nicht nur für die Zulassung, sondern auch für die Sicherung der Garantieansprüche unerlässlich.

Das Serviceheft: Der Startpunkt der Garantie

Bei der Auslieferung eines EU-Fahrzeugs sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Serviceheft für das Fahrzeug ausgehändigt wird. Dieses Dokument ist der Nachweis für alle durchgeführten Wartungsarbeiten und dient zur Überwachung der Einhaltung der Serviceintervalle, welche für die Garantieerhaltung notwendig sind.

Eintrag des Auslieferungstages

Besonders wichtig ist, dass der Tag der Auslieferung im Serviceheft eingetragen wurde. Ab diesem Datum beginnt die Garantie in der Regel zu laufen.

Besonderheit bei Tageszulassungen

Fahrzeuge, die von deutschen Händlern importiert und auf Lager gehalten werden, sind oftmals sogenannte Tageszulassungen. Auch wenn in diesen Fällen das Serviceheft noch keinen Eintrag zum tatsächlichen Auslieferungsdatum an den Endkunden aufweist, beginnt die Herstellergarantie in der Regel bereits mit der Auslieferung an den deutschen Händler (Tageszulassung im Ausland) zu laufen. Die Kenntnis dieses Datums ist für die lückenlose Wahrung der Garantiefristen entscheidend.

Das COC-Papier: Die Grundlage für die Zulassung

Um ein importiertes Fahrzeug in Deutschland zulassen zu können, benötigt die Zulassungsstelle zwingend das sogenannte COC-Papier (Certificate of Conformity).

Informationen und Zweck

Das COC-Papier ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung und belegt, dass das Fahrzeug den technischen Richtlinien der Europäischen Union entspricht. In ihm sind alle relevanten Fahrzeugdaten detailliert aufgeführt, die die Zulassungsstelle für die Erstellung der deutschen Zulassungsbescheinigung benötigt.

Unbedingte Aushändigung an den Kunden

Nach erfolgter Zulassung muss dieses Papier unbedingt an den Kunden übergeben werden. Weder der Autohändler noch die Zulassungsstelle sind berechtigt, dieses Dokument dauerhaft einzubehalten. Das COC-Papier gehört wie die Zulassungsbescheinigung zum Fahrzeug und sollte vom Halter sicher aufbewahrt werden.